Kosten
Liebe Patienten,
In unserer Praxis rechnen wir grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab (GebüH), in Ausnahmefällen gibt es Eigenziffern.
Ein ausführliches Erstgespräch (Anamnese) inkl. homöopathischer Repertorisation und Vega-Testung mit einer Dauer von 1,5 Stunden berechnen wir mit 150,- €. In Folgeterminen wird jede weitere Stunde mit 100,- € berechnet.
Das Erstgespräch stellt die Grundlage einer erfolgreichen ganzheitlichen Therapie dar.
Hier gehen wir gesundheitlichen Störungen auf den Grund und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Behandlungsmöglichkeiten für Ihre individuelle Lebenssituation.
Sind Krankheitsverlauf und Ursachen ihrer Symptome bestimmt, beginnen wir mit der passenden Behandlung. Individuelle Infusionen und Präparate müssen zusätzlich verordnet werden. Laboruntersuchungen werden gesondert abgerechnet.
Die gesund & aktiv Ernährungspläne haben einen Grundpreis von 365,- €.
Ich empfehle in meiner Beratung einige zusätzliche stoffwechselrelevante Laborparameter, die mir individuell notwendig erscheinen. Diese werden separat abgerechnet. Insbesondere interessiert mich Ihre Entgiftungskapazität.
Als Privat- oder Zusatzversicherter erhalten Sie eine Rechnung, die Sie entsprechend bei Ihren Versicherungen einreichen können. Ihren genauen Tarif teilen Sie mir bitte schriftlich mit.
Eine Übernahme der Behandlungskosten erfolgt durch die privaten Krankenversicherungen und den privaten Krankenzusatzversicherungen entsprechend den vereinbarten Tarifen. Weiterhin ist eine Übernahme durch die Beihilfe (Beamte und Post) und auch durch die Heilvorsorge üblich. Die jeweilige Erstattungshöhe ist individuell und hängt u.a. von der Art des Tarifs, bestimmten Höchstsätzen und evtl. Selbstbeteiligung ab.
Es obliegt dem Patienten, sich über die Kosten zu informieren. Das Erstattungsverfahren der Krankenkassen kann Änderungen unterliegen.
Hinweis
Falls Sie Ihren Termin nicht einhalten können, bitte ich diesen rechtzeitig (min. 24 Stunden bzw. einen Werktag vorher) abzusagen, da ich bei der Arbeit mit meinen Patienten ausreichend Zeit für Vorbereitungen und Behandlung einplane.
Bei zu kurzfristige Absagen muss ich Ihnen leider ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.